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Energieausweis per Internet - Vermieter bzw. Hauseigentümer haften, wenn Mieter oder Käufer Schadensersatz fordern!

Viele Aussteller eines Online-Energieausweis sind von einer verantwortlichen Wahrnehmung der Prüfpflicht weit entfernt. Es sind dringend Qualitätsverbesserungen notwendig: Vermieter bzw. Hauseigentümer haften, wenn Mieter oder Käufer Schadensersatz fordern, weil sie sich getäuscht fühlen, wenn Energiebedarf-Kennwerte im Verbrauchs-Ausweis zwar ein Sparhaus avisieren, der tatsächliche Verbrauch dann aber einem energetisch sanierungsbedürftigen Objekt entspricht.
Der Energieausweis ist nach der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) für alle Immobilien, die neu vermietet oder verkauft werden, vorgeschrieben. Der Beginn der Vorlagepflicht hängt vom Gebäudetyp und Gebäudealter ab. Er dokumentiert steckbriefartig den Energiestandard eines Gebäudes. Damit soll es Kaufinteressenten und Mietinteressenten erleichtert werden, den Heizenergie-Bedarf von Gebäuden vor Vertragsabschluss zu vergleichen.
Treffen die Angaben im Energieausweis nicht zu, müssen Käufer bzw. Mieter möglicherweise höhere Heizkosten zahlen als aufgrund der gemachten Angaben anzunehmen wäre. Als Mieter können Sie jedoch Rechte aus dem Mietvertrag (z.B. Minderung) nur geltend machen, wenn der Energieausweis Bestandteil des Mietvertrages wird. Dazu genügt es, wenn der Vermieter den Ausweis der Mietvertragsurkunde beifügt. Mieter sollten daher darauf bestehen, dass im Vertrag auf den Energieausweis Bezug genommen wird. Vermieter können jedoch die Haftung für die Richtigkeit der Angaben vertraglich ausschließen.

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