Hydraulischer
Abgleich - Teil 1 - allgemeines - Ökologie und Ökonomie
Der hydraulische
Abgleich von Rohrleitungen in Gebäuden ist eine ökonomische
und ökologische Notwendigkeit. Dies wird auch in der DIN 18380
und anderen Verordnungen gefordert.
Unter hydraulischer Einregulierung versteht man die Begrenzung der Wasservolumenströme
auf die Werte, welche dem tatsächlichen Wärmebedarf der Heizungsanlage
entsprechen. Denn jedes Heizungssystem ist mit zentralem Wärmeerzeuger
und mehreren Wärmeabgabepunkten (Heizkörper etc.) mit dem
Problem der bedarfsgerechten Wärmeverteilung konfrontiert.
Das bei uns übliche System der Pumpenwarmwasserheizung soll die
Wärme gleichmäßig entsprechend dem Wärmebedarf
aller zu beheizenden Räume verteilen. Die Verteilung bedingt einen
Wärmevolumenstrom, der sich je nach Heizleistung im Rohrleitungsnetz
verteilt.
Leider klappt dies ohne Voreinstellungen nur selten: Nach dem Prinzip
des geringsten Widerstandes fliesst das Heizungswasser auf dem kürzesten
Weg zurück zum Heizungskessel. Dieser Weg führt durch die
nächstgelegenen Heizkörper, weiter entfernt bzw. hydraulisch
ungünstig gelegene Heizkörper werden trotz einwandfrei funktionierender
Heizungsumwälzpumpe nur ungenügend mit Heizungswasser versorgt.
Die Folge sind nicht ausreichend beheizte Räume bzw. überheizte
Räume.
Oft liegen Fehleinschätzungen auch auf Seiten der Handwerker vor:
Es werden zu klein dimensionierte Heizungspumpen, zu geringe Vorlauftemperaturen
oder zu kleine Wärmeerzeuger als Ursache mangelhafter Wärmeverteilung
diagnostiziert. Dementsprechend werden zu großen Heizungspumpen
eingebaut, eine zu hohe Vorlauftemperatur gewählt oder die Heizungsregelung
wird zu hoch eingestellt.
Auswirkungen dieser Fehler sind Strömungsgeräusche (Fliessgeräusche)
im Heizungssystem und am Heizkörper und ein erhöhter Energieverbrauch.
Nur ein hydraulischer Abgleich, durch den alle Heizkörper bzw.
Heizkreise einer Fussbodenheizung gleiche Widerstände zugewiesen
bekommen, löst dieses Problem und führt zu einem möglichst
optimalen Energieeinsatz.
Gemäß VOB Teil C hat der Auftraggeber (Kunde) dem Auftragnehmer
(Handwerker) vor Beginn der Arbeiten alle erforderlichen Daten zur Verfügung
zu stellen.
In einer fachgerechten Auslegung und Installation der Heizungsanlage
zeigt sich die fachliche Kompetenz des Heizungsbauer. Die Dokumentation
der erbrachten Leistungen und die Einweisung in den Umgang mit der errichteten
und eingestellten Heizungsanlage geben dem Kunden die nötige Sicherheit
im zukünftigen Umgang mit seiner Heizungsanlage.
Eine Ermittlung der Daten und die Durchführung des hydraulischen
Abgleichs ist gemäß VOB keine Nebenleistung, sondern eine
separat abzurechnende zusätzliche Leistung. Der Handwerker ist
sogar gut beraten, diese Leistung auf einer gesonderten Rechnung abzurechnen.