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Hydraulischer Abgleich - Teil 1 - allgemeines - Ökologie und Ökonomie

Der hydraulische Abgleich von Rohrleitungen in Gebäuden ist eine ökonomische und ökologische Notwendigkeit. Dies wird auch in der DIN 18380 und anderen Verordnungen gefordert.
Unter hydraulischer Einregulierung versteht man die Begrenzung der Wasservolumenströme auf die Werte, welche dem tatsächlichen Wärmebedarf der Heizungsanlage entsprechen. Denn jedes Heizungssystem ist mit zentralem Wärmeerzeuger und mehreren Wärmeabgabepunkten (Heizkörper etc.) mit dem Problem der bedarfsgerechten Wärmeverteilung konfrontiert.
Das bei uns übliche System der Pumpenwarmwasserheizung soll die Wärme gleichmäßig entsprechend dem Wärmebedarf aller zu beheizenden Räume verteilen. Die Verteilung bedingt einen Wärmevolumenstrom, der sich je nach Heizleistung im Rohrleitungsnetz verteilt.
Leider klappt dies ohne Voreinstellungen nur selten: Nach dem Prinzip des geringsten Widerstandes fliesst das Heizungswasser auf dem kürzesten Weg zurück zum Heizungskessel. Dieser Weg führt durch die nächstgelegenen Heizkörper, weiter entfernt bzw. hydraulisch ungünstig gelegene Heizkörper werden trotz einwandfrei funktionierender Heizungsumwälzpumpe nur ungenügend mit Heizungswasser versorgt. Die Folge sind nicht ausreichend beheizte Räume bzw. überheizte Räume.
Oft liegen Fehleinschätzungen auch auf Seiten der Handwerker vor: Es werden zu klein dimensionierte Heizungspumpen, zu geringe Vorlauftemperaturen oder zu kleine Wärmeerzeuger als Ursache mangelhafter Wärmeverteilung diagnostiziert. Dementsprechend werden zu großen Heizungspumpen eingebaut, eine zu hohe Vorlauftemperatur gewählt oder die Heizungsregelung wird zu hoch eingestellt.
Auswirkungen dieser Fehler sind Strömungsgeräusche (Fliessgeräusche) im Heizungssystem und am Heizkörper und ein erhöhter Energieverbrauch.
Nur ein hydraulischer Abgleich, durch den alle Heizkörper bzw. Heizkreise einer Fussbodenheizung gleiche Widerstände zugewiesen bekommen, löst dieses Problem und führt zu einem möglichst optimalen Energieeinsatz.
Gemäß VOB Teil C hat der Auftraggeber (Kunde) dem Auftragnehmer (Handwerker) vor Beginn der Arbeiten alle erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen.
In einer fachgerechten Auslegung und Installation der Heizungsanlage zeigt sich die fachliche Kompetenz des Heizungsbauer. Die Dokumentation der erbrachten Leistungen und die Einweisung in den Umgang mit der errichteten und eingestellten Heizungsanlage geben dem Kunden die nötige Sicherheit im zukünftigen Umgang mit seiner Heizungsanlage.
Eine Ermittlung der Daten und die Durchführung des hydraulischen Abgleichs ist gemäß VOB keine Nebenleistung, sondern eine separat abzurechnende zusätzliche Leistung. Der Handwerker ist sogar gut beraten, diese Leistung auf einer gesonderten Rechnung abzurechnen.

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