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Solaranlagen
richtig versichern - die wichtigsten Versicherungen für Privatleute,
gewerbliche Nutzer und Firmen
Kleinanlagen
- Privatkunden:
- teilweise
in der Wohngebäudeversicherung (Feuer und Sturm) mitversichert
- oft
werden Zusatzbausteine zu der Wohngebäudeversicherung angeboten
für Solaranlagen und Photovoltaikanlagen: gegen Zuschlag von
ca. EU 20,- und bei einem Selbstbehalt von z.B. EU 150,- sind damit
Solaranlagen bis zehn kw und darüber hinausgehende Gefahren wie
Diebstahl, Bedienungsfehler, Versagen von Schutzeinrichtungen, Schneedruck,
Marderbiss etc. versichert
- Elektronikversicherung,
z.B. auch gegen Ertragsausfall
größere
Anlagen - gewerbliche Nutzer:
- Elektronikversicherung:
Versicherungsschutz bei unvorhersehbaren Schäden wie Bedienungsfehler,
Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Bösswilligkeit, Sabotage,
Konstruktionsfehler, Materialfehler, Anwendungsfehler, Versagen von
Messeinrichtungen, Regeleinrichtungen und Ausführungseinrichtungen,
Uberlastung, Fremdkörper, Kurzschluss, Überstrom, Diebstahl,
Vandalismus etc. Ausgenommen sind normaler Verschleiß und Abnutzung
- Ertragsausfallversicherung:
springt ein, wenn die Fotovoltaikanlage nach einem Sachschaden und
während einer Reparatur ausfällt und keine Energie ins Netz
eingespeist werden kann
Unternehmern
/ Firmen:
- Haftpflichtversicherung:
spezielles Konzept für das Haftpflichtrisiko oder Aufnahme in
das Haftpflichtkonzept der gesamten Firma, versichert bzw. abgedeckt
sind dann Personenschäden, Sachschäden, Tätigkeitsschäden
und Vermögensschäden, basierend auf fehlerhafte Montage
der Solaranlage, Photovoltaikanlage
- Montageversicherung:
Versicherung während der Bauphase, Schutz gegen menschliches
oder technisches Versagen (Beschädigung der Module durch Fahrlässigkeit
der Monteure), als Kasko-Variante auch unvorhersehbare Schäden
durch Feuer, Blitzschlag, höhere Gewalt oder Diebstahl von der
Baustelle
- Solarrahmenvertrag:
der Kunde des ausführende Montage-Betriebes kann sich selbst
bei der Versicherungsgesellschaft versichern, Kunde zahlt selbst direkt
an die Gesellschaft
- Generalvertrag:
der ausführende Handwerker entscheidet selbst, ob er den Versicherungsschutz
zu Gunsten des Kunden in den Preis der Solaranlage einkalkuliert.
Ab einer jährlichen Leistung von ca. 100 kWp kann die Handwerksfirma
auch einen Umsatzvertrag mit dem Versicherer machen
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