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Solaranlagen richtig versichern - die wichtigsten Versicherungen für Privatleute, gewerbliche Nutzer und Firmen

Kleinanlagen - Privatkunden:

  • teilweise in der Wohngebäudeversicherung (Feuer und Sturm) mitversichert
  • oft werden Zusatzbausteine zu der Wohngebäudeversicherung angeboten für Solaranlagen und Photovoltaikanlagen: gegen Zuschlag von ca. EU 20,- und bei einem Selbstbehalt von z.B. EU 150,- sind damit Solaranlagen bis zehn kw und darüber hinausgehende Gefahren wie Diebstahl, Bedienungsfehler, Versagen von Schutzeinrichtungen, Schneedruck, Marderbiss etc. versichert
  • Elektronikversicherung, z.B. auch gegen Ertragsausfall

größere Anlagen - gewerbliche Nutzer:

  • Elektronikversicherung: Versicherungsschutz bei unvorhersehbaren Schäden wie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Bösswilligkeit, Sabotage, Konstruktionsfehler, Materialfehler, Anwendungsfehler, Versagen von Messeinrichtungen, Regeleinrichtungen und Ausführungseinrichtungen, Uberlastung, Fremdkörper, Kurzschluss, Überstrom, Diebstahl, Vandalismus etc. Ausgenommen sind normaler Verschleiß und Abnutzung
  • Ertragsausfallversicherung: springt ein, wenn die Fotovoltaikanlage nach einem Sachschaden und während einer Reparatur ausfällt und keine Energie ins Netz eingespeist werden kann

Unternehmern / Firmen:

  • Haftpflichtversicherung: spezielles Konzept für das Haftpflichtrisiko oder Aufnahme in das Haftpflichtkonzept der gesamten Firma, versichert bzw. abgedeckt sind dann Personenschäden, Sachschäden, Tätigkeitsschäden und Vermögensschäden, basierend auf fehlerhafte Montage der Solaranlage, Photovoltaikanlage
  • Montageversicherung: Versicherung während der Bauphase, Schutz gegen menschliches oder technisches Versagen (Beschädigung der Module durch Fahrlässigkeit der Monteure), als Kasko-Variante auch unvorhersehbare Schäden durch Feuer, Blitzschlag, höhere Gewalt oder Diebstahl von der Baustelle
  • Solarrahmenvertrag: der Kunde des ausführende Montage-Betriebes kann sich selbst bei der Versicherungsgesellschaft versichern, Kunde zahlt selbst direkt an die Gesellschaft
  • Generalvertrag: der ausführende Handwerker entscheidet selbst, ob er den Versicherungsschutz zu Gunsten des Kunden in den Preis der Solaranlage einkalkuliert. Ab einer jährlichen Leistung von ca. 100 kWp kann die Handwerksfirma auch einen Umsatzvertrag mit dem Versicherer machen

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